Das Amt für Gemeinden hat zudem auf dem Internet ein Merkblatt für Gemeindeinitiativen zusammen mit einem Muster einer Unterschriftenliste publiziert (www.afg.lu.ch/index/org_vorgehen.htm). Auch daraus ergibt sich, dass die Unterschriften in einem ersten Schritt dem Stimmregisterführer zur Beglaubigung zuzustellen sind. In einem zweiten Schritt sind die beglaubigten Unterschriften vor Ablauf der Sammlungsfrist bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Am 1. Januar 2009 ist die Gemeindeordnung der Gemeinde vom 7. Januar 2008 in Kraft getreten.