Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Gemeindegesetzes wurde ausdrücklich festgehalten, dass sich die bisherigen Bestimmungen zur Gemeindeinitiative in den Gemeinden seit Jahren bewährt hätten. Ein einheitlicher Verfahrensablauf bei der Behandlung von Gemeindeinitiativen sei für alle Beteiligten von grossem Interesse (Botschaft B 27 des Regierungsrates an den Grossen Rat zum Entwurf eines neuen Gemeindegesetzes vom 14. Oktober 2003, in: Verhandlungen des Grossen Rates [GR] 2004, S. 456). Das Amt für Gemeinden hat zudem auf dem Internet ein Merkblatt für Gemeindeinitiativen zusammen mit einem Muster einer Unterschriftenliste publiziert (www.afg.lu.ch/index/org_vorgehen.htm).