Darin teilten die Beschwerdeführer mit, dass sie die gesammelten Unterschriftenlisten zur Prüfung übergäben und erwarteten, dass die Abstimmung innerhalb kurzer Zeit bei der nächsten Gelegenheit durchgeführt werde. Der Gemeindeschreiber prüfte die Unterschriftenlisten und bescheinigte dem Initiativkomitee mit Schreiben vom 15. Mai 2008, dass sich auf den 114 Unterschriftenlisten 473 gültige Unterschriften von in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen befänden. Gleichzeitig gab er die Unterschriftenlisten dem Initiativkomitee zurück. Am 20. Mai 2008 bescheinigte der Gemeindeschreiber auf einer weiteren Unterschriftenliste die Gültigkeit von vier zusätzlichen Unterschriften.