Dies ist im Folgenden zu prüfen. 3. Die Frist zur Einreichung der gesammelten Unterschriften (Sammlungsfrist) endete im vorliegenden Fall unbestrittenerweise am 20. Mai 2008. Am 10. Mai 2008 überreichte die Ehefrau des Präsidenten des Initiativkomitees dem Gemeindeschreiber 114 Unterschriftenlisten zusammen mit einem Begleitschreiben an den Gemeinderat. Darin teilten die Beschwerdeführer mit, dass sie die gesammelten Unterschriftenlisten zur Prüfung übergäben und erwarteten, dass die Abstimmung innerhalb kurzer Zeit bei der nächsten Gelegenheit durchgeführt werde.