Auf Veranlassung des Gemeinderates übergab das Initiativkomitee die beglaubigten Unterschriftenlisten am 22. Juli 2008 schliesslich der Gemeindekanzlei. Daraufhin stellte der Gemeinderat mit Erwahrungsentscheid vom 20. August 2008 fest, dass sämtliche beglaubigten Unterschriftenlisten erst nach Ablauf der Sammlungsfrist eingereicht worden und damit alle Unterschriften ungültig seien. Er erklärte die Gemeindeinitiative deshalb als nicht zustande gekommen. Das Initiativkomitee liess in der Folge beim Regierungsrat eine Stimmrechtsbeschwerde einreichen und beantragen, dass die Vorinstanz anzuweisen sei, eine Volksabstimmung über das Initiativbegehren durchzuführen;