Mit Entscheid vom 12. März 2008 stellte der Gemeinderat im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens für die hier zur Diskussion stehende Gemeindeinitiative fest, dass der vom Initiativkomitee eingereichte Entwurf der Unterschriftenliste den gesetzlichen Formvorschriften entspreche, und legte den Ablauf der Sammlungsfrist auf den 20. Mai 2008 fest. Am 10. Mai 2008 überreichte das Initiativkomitee dem Gemeindeschreiber den grössten Teil der Unterschriftenlisten, worauf dieser ihm am 15. Mai 2008 bescheinigte, dass sich auf den 114 Unterschriftenlisten 473 gültige Unterschriften von in kommunalen Angelegenheiten stimmberechtigten Personen befinden würden und ihm die Unterschriftenlisten zurückgab.