Das gleiche gilt für die Gestaltung der Stimmzettel. Die Einsprecherin macht geltend, sie habe erst anlässlich eines Treffens vom 14. September 1994 von den gerügten Mängeln Kenntnis erhalten. Sie führt dies jedoch in keiner Weise näher aus. Immerhin hat sie bereits an ihrer Delegiertenversammlung vom 7. September 1994 eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Abstimmung über die Einführung der delegierten Herzchirurgie am Kantonsspital Luzern in Aussicht gestellt (LNN vom 9. September 1994, LNN vom 20. September 1994, LZ vom 20. September 1994). Sie hat diese jedoch erst am 16. September 1994 erhoben.