Am 5. Juli 1994 ordnete er die Abstimmung darüber auf den 25. September 1994 an. Die Anordnung der kantonalen Volksabstimmung wurde am 9. Juli 1994 im Kantonsblatt veröffentlicht. Die Abstimmungsvorlage wurde den Stimmberechtigten zusammen mit einem Bericht des Regierungsrates drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Am 16. September 1994 reichte die Partei X des Kantons Luzern beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde ein und beantragte die Absage der kantonalen Volksabstimmung vom 25. September 1994 über die Einführung der delegierten Herzchirurgie, eventualiter sei das Abstimmungsergebnis aufzuheben.