| | Entscheid: | 1. Mit Dekret vom 21. März 1994 bewilligte der Grosse Rat einen Sonderkredit für die Einführung der delegierten Herzchirurgie am Kantonsspital Luzern. Das Dekret des Grossen Rates wurde am 26. März 1994 im Kantonsblatt veröffentlicht. Es unterlag dem fakultativen Referendum. Dagegen reichte ein Komitee am 27. Mai 1994 die erforderlichen Unterschriften für das Referendum ein. Mit Beschluss vom 17. Juni 1994 erklärte der Regierungsrat das Referendum gegen das Dekret über einen Sonderkredit für die Einführung der delegierten Herzchirurgie am Kantonsspital Luzern als zustande gekommen. Am 5. Juli 1994 ordnete er die Abstimmung darüber auf den 25. September 1994 an.