Er regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Anspruchsberechtigten und dem zuständigen Gemeinwesen aufgrund eines in einem bestimmten Zeitpunkt gegebenen Sachverhaltes. Die Dauerverfügung wirkt in die Zukunft und begründet Dauerrechte bzw. Dauerpflichten. Sie wird rechtskräftig und rechtsbeständig. Rechtsbeständigkeit bedeutet, dass die Dauerverfügung in Kraft bleibt, bis sie durch eine nachfolgende Verfügung abgeändert oder aufgehoben wird. Gemäss § 13 SHG hat die Gemeinde die Verfügung um Bevorschussung anzupassen, sobald sich die Verhältnisse ändern. Damit sind vorab Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen gemeint.