| | Entscheid: | 1. Am 16. Oktober 1992 musste die Stützpunkt-Ölwehr der Stadt Z ausrücken, weil durch ein im Wasser versenktes Motorrad eine Gewässerverschmutzung durch ausfliessenden Treibstoff und durch Schmiermittel entstanden war. Das im See versenkte Motorrad gehört A. Am gleichen Tag erstattete A bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls seines Motorrades. Die Täterschaft konnte nicht eruiert werden, so dass ungeklärt blieb, wer das Motorrad im See versenkt hat. Am 24. März 1993 erliess der Stadtrat folgenden Entscheid: "1. A hat dem Ölwehr-Stützpunkt Z die Kosten des Ölwehreinsatzes im Gesamtbetrag von Fr. 1189.60 zu ersetzen;