Sowohl das GSchG als auch das USG und das EGUSG legen fest, dass die Kosten für Massnahmen zur Verhinderung oder Beseitigung einer Gewässer- und Umweltverschmutzung dem Verursacher zu überbinden sind. - Wem das Motorrad, das vom Dieb im See versenkt wurde, gestohlen worden war, kann nicht vorgeworfen werden, er habe durch eigenes Verhalten oder durch das Verhalten einer Person, für welche er verantwortlich sei, eine Gewässerverschmutzung verursacht. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1.