Der Text dieses Übereinkommens werde den Stimmberechtigten in den Erläuterungen des Bundesrates jedoch vorenthalten. Sie beantragten, der Regierungsrat des Kantons Luzern solle beim Bund intervenieren, damit den Stimmberechtigten der Text des internationalen Übereinkommens nachgeliefert werde. Da dies innert der verbleibenden Frist nicht mehr möglich sei, sei die Volksabstimmung vom 25. September 1994 zu verschieben. 2. Die Beschwerdeführer rügen im wesentlichen die Unvollständigkeit der Erläuterungen des Bundesrates für die Volksabstimmung vom 25. September 1994 über das Verbot der Rassendiskriminierung. Sinngemäss machen sie damit eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit geltend.