Am 2. September 1994 erhoben X und Y beim Regierungsrat des Kantons Luzern Beschwerde gegen die Erläuterungen des Bundesrates zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. September 1994 über das Verbot der Rassendiskriminierung. Sie machten geltend, die amtlichen Erläuterungen seien unvollständig. Mit den neuen Strafbestimmungen werde die Voraussetzung für den Beitritt der Schweiz zum internationalen Übereinkommen von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung geschaffen. Der Text dieses Übereinkommens werde den Stimmberechtigten in den Erläuterungen des Bundesrates jedoch vorenthalten.