| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | 1. Mit Beschluss vom 11. Mai 1994 setzte der Bundesrat die eidgenössische Volksabstimmung über die Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Verbot der Rassendiskriminierung) auf den 25. September 1994 fest. Die Abstimmungsvorlage wurde den Stimmberechtigten zusammen mit einer kurzen Erläuterung des Bundesrates drei Wochen vor dem Abstimmungstag zugestellt. Am 2. September 1994 erhoben X und Y beim Regierungsrat des Kantons Luzern Beschwerde gegen die Erläuterungen des Bundesrates zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. September 1994 über das Verbot der Rassendiskriminierung.