Dazu gehört unter anderem ein ausreichender Schutz der bestehenden Bauten und Anlagen vor Naturgefahren wie Windwurf und Feuchtigkeit. Diese weisen unterschiedliche Abstände zum Waldrand auf, weshalb es nicht nur gerechtfertigt, sondern auch notwendig ist, die Zulässigkeit von Um-, An-, Auf-, Ersatz- oder Neubauten im einzelnen zu prüfen. Dies hat im Rahmen von Baubewilligungsverfahren oder durch die Bestimmung von Baulinien zu erfolgen, die grundstücksweise alle relevanten Interessen - auch diejenigen der betroffenen Grundeigentümer - berücksichtigen und gegeneinander abwägen. |