Sie seien von der Gemeinde komplett in Unkenntnis gelassen worden, weshalb der Einsprecher Einsprache führe, und sie hätten nicht ausführen können, dass ein konkretes Projekt geplant sei und sich bereits in einem baubewilligungsfähigen Zustand befinde. Der Einsprecher sei offensichtlich nicht darüber orientiert gewesen, dass sie seit spätestens 2006 eine Überbauung des fraglichen Grundstückes geplant hätten und diese Planung im Zeitpunkt der Einsprache sogar praktisch fertig erstellt gewesen sei.