O., S. 98f.). Die mit 210 Arbeitstagen bearbeitbare Fläche kann je nach dem Arbeitsbedarf der Kultur sowie den eingesetzten technischen Mitteln und Arbeitsverfahren sehr stark variieren. Um eine objektive Beurteilung vornehmen zu können, ist es zweckmässig, auf die Beobachtung in den sogenannten Buchhaltungsbetrieben abzustellen. Aus diesen Zahlen ergibt sich beispielsweise auch der durchschnittliche Flächenbedarf für 210 Arbeitstage. Diese Zahlen können durchaus als Anhaltspunkte dafür dienen, in welcher Grössenordnung im Normalfall die flächenmässige Grenze des landwirtschaftlichen Gewerbes liegt (Hofer, Kommentar BGBB, N 56ff. zu Artikel 7).