Für die halbe Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie ergeben sich demnach 210 Arbeitstage oder 2100 Stunden. Für die Beurteilung eines konkreten Betriebes darf es nicht darauf ankommen, wieviel Arbeit eine bäuerliche Familie dort tatsächlich leistet, sondern allein darauf, welche Arbeit objektiv erforderlich ist, um diesen Betrieb zu bewirtschaften und daraus eine angemessene Rendite zu erzielen.