Fraglich ist hingegen, ob die halbe Arbeitskraft der bäuerlichen Familie beansprucht wird. Den in den parlamentarischen Beratungen geäusserten Zahlen zufolge beträgt die Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie - d.h. des Betriebsleiters, seiner Ehefrau und allenfalls im Betrieb mitarbeitenden Kinder - gestützt auf die landwirtschaftliche Betriebsplanung 420 Arbeitstage. Bei 10 Arbeitsstunden pro Tag resultieren 4200 Stunden. Für die halbe Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie ergeben sich demnach 210 Arbeitstage oder 2100 Stunden.