Mit dem angefochtenen Entscheid werde eine vielgepriesene Möglichkeit zum Betreiben von Pflegestätten oder Ferienheimen für Behinderte auf dem Land untergraben. Die sinnvolle Nutzung des landwirtschaftlichen Raumes werde verunmöglicht, obwohl landesweit wegen der schlechten Aussichten für die Landwirtschaft danach geschrien werde. Solche Alternativen würden von den Politikern empfohlen bzw. den Betroffenen als Trost in ihrer schlechten Lage sogar versprochen. 5. Artikel 2 Absatz 1 BGBB kennt zwei Schutzobjekte, nämlich die einzelnen landwirtschaftlichen Grundstücke im Sinne von Artikel 6 BGBB und die landwirtschaftlichen Gewerbe im Sinne von Artikel 7 BGBB.