3. In der Folge teilte der von den Beschwerdeführern beigezogene Berater dem kantonalen Landwirtschaftsamt mit Schreiben vom 31. Juli 1995 mit, dass die Beschwerdeführer miteinander eine Betriebsgemeinschaft eingegangen seien und demnächst ein Gesuch um Anerkennung einreichen würden. Das angekündigte Gesuch reichten die Beschwerdeführer jedoch nicht ein, weshalb das kantonale Landwirtschaftsamt mehrmals erfolglos versuchte, mit ihnen telefonisch einen Termin für einen Augenschein zu vereinbaren.