Tatsächlich habe er dann bei der Untersuchung des erkrankten Pferdes eine akute Hufrehe feststellen müssen. Im Verhältnis zum bescheidenen Zeitgewinn für die Behandlung des Tieres ist die mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung bewirkte Verkehrsgefährdung stärker zu gewichten. Es darf nicht ausser acht gelassen werden, dass die Verkehrsteilnehmer sich nach dem Vertrauensprinzip darauf verlassen können, dass die andern Verkehrsteilnehmer sich an die Verkehrsvorschriften halten. Würde der bescheidene Zeitgewinn höher eingeschätzt, müsste die Sicherheit im Strassenverkehr in Frage gestellt werden.