Die weitere Voraussetzung der ordnungsgemässen Erfüllung der Gemeindeaufgaben ist unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten. Zunächst kann nicht gesagt werden, der Gang der Geschäfte der Gemeinde sei nicht mehr gewährleistet, wenn die Stimmberechtigten auch über den Tausch von Grundstücken von geringerem Wert zu entscheiden haben. Solche Tauschgeschäfte werden nicht häufig sein. Zum andern werden dem Gemeinderat als Exekutive keine Kompetenzen weggenommen, ohne die er nicht mehr richtig funktionieren kann.