Der Begriff "abweichen" beinhaltet mehr als eine Befugnis, die Zuständigkeit lediglich einzuschränken. Eine Befugnis kann auch gänzlich den Stimmberechtigten übertragen werden, wenn die rechtsstaatlich-demokratischen Grundsätze und die ordnungsgemässe Erfüllung der Gemeindeaufgaben gewährleistet bleiben. Dass die demokratischen Rechte eher vergrössert werden, ohne den Rechtsstaat zu gefährden, wenn die Stimmberechtigten über alle Grundstücksveräusserungen befinden, bedarf keiner weitern Begründung. Die weitere Voraussetzung der ordnungsgemässen Erfüllung der Gemeindeaufgaben ist unter zwei Gesichtspunkten zu betrachten.