Die Initiative verlangt, dass gemeindeeigene Grundstücke nur noch entweder gegen gleichwertige Parzellen eingetauscht oder im Baurecht abgegeben werden. Dies bedeutet unbestrittenermassen, dass gemeindeeigenes Land ausserhalb eines Tausches gegen gleichwertiges Land nicht mehr veräussert werden darf. Der Gemeinderat sieht darin ein "Veräusserungsverbot". In der Umgangssprache trifft dieser Ausdruck sicherlich den Sachverhalt. Juristisch gesehen handelt es sich indes richtiger um eine Selbstbeschränkung.