Dieser freie Entschluss der Gemeinde findet seine Grenzen darin, dass sie zur Erfüllung von einzelnen Gemeindeaufgaben zum Erwerb von Grundstücken faktisch gezwungen sein kann wie für die Errichtung von Schulbauten usw. Aber auch hier bleibt ihrem Ermessen, wie sie die Aufgabe löst, insbesondere was für Grundstücke sie hiefür einsetzt, ein breiter Raum. Eine weitere Schranke kann darin gesehen werden, dass sich Erwerb und Veräusserung von Grundstücken in dem von der Rechtsordnung der Gemeinde gesteckten Finanzhaushaltrahmen halten müssen. Die Initiative verlangt, dass gemeindeeigene Grundstücke nur noch entweder gegen gleichwertige Parzellen eingetauscht oder im Baurecht abgegeben werden.