Der Bestimmung kommt aber auch im Verhältnis Gemeinde-Kanton Organisationsgehalt zu, indem sie zum Ausdruck bringt, dass es Sache der Gemeinde und nicht des Kantons ist zu bestimmen, ob und welche Grundstücke sie erwerben oder veräussern will. Dieser freie Entschluss der Gemeinde findet seine Grenzen darin, dass sie zur Erfüllung von einzelnen Gemeindeaufgaben zum Erwerb von Grundstücken faktisch gezwungen sein kann wie für die Errichtung von Schulbauten usw. Aber auch hier bleibt ihrem Ermessen, wie sie die Aufgabe löst, insbesondere was für Grundstücke sie hiefür einsetzt, ein breiter Raum.