Durch eine Änderung der Gemeindeordnung könnten zwar die Kompetenzen des Gemeinderates und der Stimmberechtigten gegeneinander anders abgegrenzt, nicht aber vollständig aufgehoben werden. Eine Einschränkung der Kompetenzen der Stimmberechtigten falle auch deshalb nicht in Betracht, weil diese mangels eines Gemeindeparlamentes in Hochdorf nicht auf ein solches übertragen werden könnten. Wie es sich damit verhält, ist im folgenden zu untersuchen. Die Gemeindeordnung von Hochdorf hat hinsichtlich der Abgrenzung der Kompetenzen des Gemeinderates und der Stimmberechtigten zum Erwerb und zur Veräusserung von Grundstücken gegenüber dem Gemeindegesetz keine Änderung gebracht.