"Gegen die Spekulation mit Gemeindeland. Initiative zur Einräumung von Baurechten an gemeindeeigenem Land. Die unterzeichneten Stimmberechtigten der Gemeinde Hochdorf verlangen, dass gemeindeeigenes Land nur noch im Baurecht zu üblichen Bedingungen abgegeben werden darf. Ausnahme: Abtausch mit anderen gleichwertigen Parzellen." Der Gemeinderat hat das formelle Zustandekommen der Initiative erwahrt. Nach einlässlichen Abklärungen erklärte er jedoch die Initiative für ungültig, weil sie rechtswidrig sei.