RLG abweichen und besondere Schliessungszeiten bewilligen. Diese Bewilligungen müssen Ausnahmecharakter haben und mit den Zielen des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes vereinbar sein. Die Veranstaltungen dürfen insbesondere das Ruhebedürfnis der Umgebung nicht beeinträchtigen. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: |