Im Rahmen der Projektierung von Kantonsstrassen werden die Gemeinden üblicherweise vom federführenden Kanton zur Vernehmlassung eingeladen. Zuständig für die Einreichung einer Stellungnahme ist der Gemeinderat. Er kann zwar für seine Meinungsbildung Befragungen oder Versammlungen durchführen oder seinerseits Stellungnahmen oder Mitberichte einholen. Alle Mittel, die ihm für die Meinungsbildung angezeigt erscheinen, können ihn aber weder aus der Zuständigkeit noch aus der Verantwortung für die Stellungnahme entlassen. Insbesondere hat das Stimmvolk keine Möglichkeit, den Gemeinderat in einem konkreten Einzelfall zu einer ganz bestimmten Handlung zu zwingen.