Unbestrittenermassen geht es vorliegend um den Ausbau einer Kantonsstrasse Die Abstimmung über dieses Projekt liegt je nach der Höhe der Kosten im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates, des Grossen Rates oder des kantonalen Stimmvolkes, auf keinen Fall aber bei einem Gemeindeorgan. Die Ungültigerklärung der Initiative ist demnach insofern nicht zu beanstanden, als die Initiative die Abstimmung über das konkrete Projekt über den geplanten Ausbau der Kantonsstrasse in X verlangt. d. Im Rahmen der Projektierung von Kantonsstrassen werden die Gemeinden üblicherweise vom federführenden Kanton zur Vernehmlassung eingeladen.