Das Inserat ist mit dem Logo und der Bezeichnung der X AG versehen und enthält ganz klar Aussagen in "wir"-Form, welche sich auf die Firma beziehen. Es ist nicht vorstellbar, dass das Inserat als Mitteilung des Gemeinderats verstanden werden könnte. Alleine aus dem Umstand, dass die Gemeindeverwaltung den Vertragsvorschlag der X AG auf Verlangen an Stimmberechtigte zur Einsicht herausgegeben hat, kann nicht darauf geschlossen werden, dass es sich beim Vertragsvorschlag um ein Papier der Gemeinde handelte, dass der Gemeinderat mit dessen Herstellung etwas zu tun oder dieses Angebot bereits akzeptiert hatte.