Aufgrund des Inserattextes vom 5. und 8. Juni 2010 seien von dieser Vereinbarung Kopien erstellt und bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt worden. Die Vereinbarung sei jedoch nicht zu den Akten gelegt worden, in die gemäss § 22 Absatz 1 StRG habe Einsicht genommen werden können. Sie sei beim Schalter der Gemeindeverwaltung aufgelegen. Offiziell seien zwei Personen bekannt, welche in die Vereinbarung Einsicht genommen und davon Kopien ausgehändigt erhalten hätten. 9.2 Die X AG schrieb in den Inserattexten vom 5. und 8. Juni 2010, dass der Vertragsvorschlag auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden könne. Es handelte sich dabei um eine Bekanntmachung der X AG.