Hätte es sich um ein verbindliches Papier aus dem Zonenplanverfahren gehandelt, hätte es mindestens 14 Tage aufliegen und die Auflage hätte den ganzen Vertrag vom 16. Februar 2005 umfassen müssen. Der Gemeinderat habe keine Beihilfe in der unlauteren Abstimmungspropaganda der X AG leisten und ihr auch keinen falschen amtlichen Anstrich mit falscher Verbindlichkeit und falscher Akzeptanz verleihen dürfen. 9.1 Der Gemeinderat hält dazu fest, dass ihm der Vertragsvorschlag ohne sein Zutun von der X AG zugestellt worden sei. Aufgrund des Inserattextes vom 5. und 8. Juni 2010 seien von dieser Vereinbarung Kopien erstellt und bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt worden.