Sie machte auch ein konkretes neues Angebot zur Höhe der Inkonvenienz-Entschädigung. Es musste aber jedem und jeder Stimmberechtigten bewusst gewesen sein, dass die Bezahlung einer Entschädigung zwingend mit der Errichtung einer Kiesabbauzone zusammenhängt und dass diese wiederum nur möglich ist, wenn die Erschliessung gesichert ist und auch alle weiteren bau- und umweltrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Ob dieses Projekt "Kiesabbauzone" schlussendlich zustande kommt, ist im jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar, da es von vielen Umständen (Abstimmungen, Entscheiden von Genehmigungsbehörden usw.) abhängt. Dadurch ist der Wille der Stimmberechtigten aber nicht eingeschränkt.