Die Möglichkeit zur Erschliessung der Kiesgrube ist für die Umsetzung des Projekts wichtig. Für die Beurteilung im Rahmen der Stimmrechtsbeschwerde ist aber massgebend, dass Gegenstand des Inserats der X AG das Angebot zu Nachverhandlungen zwischen der Gemeinde und der X AG war. Diese Nachverhandlungen wurden von den Initianten, den Initiativgegnern und von Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung gefordert. Dazu war die X AG bereit. Sie machte auch ein konkretes neues Angebot zur Höhe der Inkonvenienz-Entschädigung.