Den Stimmberechtigten wurde durch die X AG weder vorgespiegelt noch fälschlicherweise angegeben, dass ein Vertrag zu diesen Bedingungen existiert. Es wurde nur mitgeteilt, dass man bereit sei - im Rahmen von Nachverhandlungen mit dem Gemeinderat - eine Entschädigung von Fr. 1.80 zu bezahlen, und dass man dem Gemeinderat dieses Angebot schriftlich habe zukommen lassen. Eine offensichtlich falsche mit schwerwiegenden Mängeln behaftete Darstellung der Sachlage in den Inseraten liegt damit nicht vor.