Etwas anderes hat die X AG in ihrem Inserat indes auch nicht behauptet. Ob der Gemeinderat der Vereinbarung tel quel zustimmt oder ob er - wie einige Stimmen aus der Bevölkerung, darunter der Beschwerdeführer B, verlangten - ganz neue Verhandlungen mit der Firma führen will, war dabei völlig offen. Dass neue Verhandlungen geführt werden können, wurde an der Gemeindeversammlung und in der Abstimmungsbotschaft angesprochen. Den Stimmberechtigten wurde durch die X AG weder vorgespiegelt noch fälschlicherweise angegeben, dass ein Vertrag zu diesen Bedingungen existiert.