Da sich die Höhe der Entschädigung von Fr. 1.80 nicht sachlich begründen lasse, stünden der X AG später Tür und Tor für Anfechtungen offen. Soweit es um "Immissionsentschädigungen" gehe, dürften übermässige Immissionen nicht durch das Bezahlen von Entschädigungen abgegolten werden. Im jetzigen Moment stelle das Versprechen lediglich einen jederzeit widerrufbaren Antrag der X AG dar.