Die Publikation des Angebots am 5. und 8. Juni 2010 durch die X AG erfolgte zu einem abstimmungstaktisch guten Zeitpunkt, jedoch als "Klarstellung" und somit Reaktion auf Argumente der Kiesgrubengegner im Rahmen des Abstimmungskampfes. Die X AG hatte unbestritten ein grosses wirtschaftliches Interesse am Ausgang der Abstimmung und auch das Recht, die Meinung der Stimmberechtigten mit allen Mitteln - solange sie sich im rechtlich zulässigen Bereich halten - und einseitig zu ihren Gunsten zu beeinflussen.