Die X AG und der Gemeinderat von Z hatten darüber am 16. Februar 2005 eine Vereinbarung getroffen. Gemäss dieser Vereinbarung bezahlt die X AG der Gemeinde eine Inkonvenienz-Entschädigung von Fr. -.50 pro abgebauten und verkauften Kubikmeter Kiesmaterial. Aufgrund von Nachtragsverhandlungen wurde die Entschädigung am 10. Mai 2006 auf Fr. 1.- erhöht. Nachdem die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 28. April 2010 beschlossen hatten, dass über die Initiative zur Sicherung der regionalen Kiesversorgung an der Urne abzustimmen sei, begann insbesondere im regionalen Anzeiger über Artikel und Leserbriefe ein intensiver Abstimmungskampf.