Das Bundesgericht hielt in BGE 117 Ia 41 fest, dass es unzulässig sei, wenn Arbeitgeber auf Arbeitnehmer irgendwelchen Druck ausüben oder ihnen für den Fall, dass sie den Wünschen des Arbeitgebers entsprechend abstimmen, materielle Vorteile versprechen. Konkret ging es darum, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für den Fall, dass bei der Abstimmung der Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft angenommen werde, am folgenden Tag einen bezahlten freien Tag gewähren wollten. 7.2 Bei der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2010 ging es um die Abstimmung über die Gemeindeinitiative zur Sicherung der regionalen Kiesversorgung.