Dieses Vorgehen habe System. Bereits die Erhöhung von Fr. -.50 auf Fr. 1.- sei unmittelbar vor der Gemeindeversammlung vom 10. Mai 2006 erfolgt, an welcher über die Abbauzone abgestimmt worden sei. 7.1 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können private Informationen im Vorfeld von Sachabstimmungen in unzulässiger Weise die Willensbildung der Stimmberechtigten beeinflussen.