Beide reichten in diesem Zusammenhang schon früher Stimmrechtsbeschwerde ein und zumindest von B wurde dazu im Anzeiger vom 7. Mai 2010 ein Leserbrief veröffentlicht. Aufgrund dieser Umstände ist davon auszugehen, dass beide Beschwerdeführer das von ihnen gerügte Inserat bereits im Zeitpunkt der ersten Publikation vom 5. Juni 2010 zur Kenntnis genommen haben, bzw. dass sie dieses Inserat damals hätten zur Kenntnis nehmen können. Der gerügte Mangel, das heisst das Versprechen der X AG kurz vor der Abstimmung, die Abgabe an die Gemeinde zu erhöhen, war darin für sie unmittelbar erkennbar.