A liess seinen Anwalt nachträglich ausrichten, dass das Inserat bereits am 5. Juni 2010 im Anzeiger publiziert worden sei. Die Beschwerdeführer sprechen von einem derart intensiven "Integrieren des Versprechens" im Abstimmungskampf, dass es möglichst jedem Stimmbürger im vollen Wortlaut vor Augen geführt worden sei. 4.4 In der Vorankündigung vom 28. Mai 2010 - auf welche beide Beschwerdeführer verweisen - führte die X AG aus, gewillt zu sein, die Abgabe auf Fr. 1.80 zu erhöhen. Ein eigentliches Versprechen lag damit noch nicht vor. Erst am 5. Juni 2010 wurde die Zusicherung per Inserat das erste Mal veröffentlicht.