Aus den Erwägungen: 4. Die Beschwerdeführer rügen die Abstimmungspropaganda der X AG, konkret die Veröffentlichung des Versprechens im regionalen Anzeiger und in der Gemeinde durch das Initiativkomitee und die X AG, wonach diese bereit sei, die Gemeindeabgabe für den abgebauten Kubikmeter Kiesmaterial zu erhöhen, und den Hinweis, dass dieser "Vertragsvorschlag" bereits von der X AG unterzeichnet und dem Gemeinderat zugestellt worden sei. Es geht somit um Unregelmässigkeiten im Vorfeld einer Abstimmung. 4.1 Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Stimmrechtsbeschwerde innert drei Tagen seit der Entdeckung einzureichen.