{"Signatur": "LU_RR_001", "Spider": "LU_Gerichte", "Sprache": "de", "Datum": "2011-02-18", "HTML": {"Datei": "LU_Gerichte/LU_RR_001_RRE-Nr--219_2011-02-18.html", "URL": "https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve/Ajax?EnId=4936", "Checksum": "994fe4e5588eb15948699d63d52602af"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["RRE Nr. 219", "2011 III Nr. 9"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat 18.02.2011 RRE Nr. 219 (2011 III Nr. 9)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat 18.02.2011 RRE Nr. 219 (2011 III Nr. 9)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat 18.02.2011 RRE Nr. 219 (2011 III Nr. 9)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Luzern Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Lucerne Regierungsrat "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Lucerna Regierungsrat "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Stimmrechtsbeschwerde. Anfechtungsobjekt und Beschwerdefrist. Intervention von Privaten. Artikel 34 Absatz 2 BV; § 160 Absatz 2 StRG. Zu den anfechtbaren Vorbereitungshandlungen gehören sowohl behördliche Informationen als auch private Interventionen im Abstimmungskampf. Gegen private Interventionen vor dem Abstimmungstag ist daher innert drei Tagen seit der Entdeckung des (geltend gemachten) Mangels Beschwerde einzureichen. - Im Gegensatz zu Behörden ist es Privatpersonen gestattet, sich voll in den Abstimmungskampf einzumischen, zu taktieren, zu übertreiben, einseitig zu informieren und für ihr Anliegen zu werben. 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Gegen private Interventionen vor dem Abstimmungstag ist daher innert drei Tagen seit der Entdeckung des (geltend gemachten) Mangels Beschwerde einzureichen. - Im Gegensatz zu Behörden ist es Privatpersonen gestattet, sich voll in den Abstimmungskampf einzumischen, zu taktieren, zu übertreiben, einseitig zu informieren und für ihr Anliegen zu werben. Sie dürfen jedoch weder kurz vor der Abstimmung offensichtlich falsche oder irreführende Informationen verbreiten noch den Stimmberechtigten materielle Vorteile als Gegenleistung für die Annahme der Vorlage versprechen. | Volksrechte\n\n unwahren und irreführenden Angaben in den Abstimmungskampf eingegriffen wird, dass es den Stimmberechtigten nach den Umständen unmöglich ist, sich aus anderen Quellen ein zuverlässiges Bild von den tatsächlichen Verhältnissen zu machen. In Anbetracht der Meinungsäusserungsfreiheit wird eine derartige Beeinträchtigung nicht leichthin angenommen. Da insbesondere gewisse übertreibende oder gar unwahre Behauptungen kaum vermieden werden können und weil den Stimmberechtigten ein Urteil über die bekundeten Meinungen und Übertreibungen zugetraut werden darf, fällt die Aufhebung einer Abstimmung nur unter grösster Zurückhaltung und bei ganz schwerwiegenden Verstössen in Betracht (BGE 135 I 292 E. 4.1 S. 295). Das Bundesgericht hielt in BGE 117 Ia 41 fest, dass es unzulässig sei, wenn Arbeitgeber auf Arbeitnehmer irgendwelchen Druck ausüben oder ihnen für den Fall, dass sie den Wünschen des Arbeitgebers entsprechend abstimmen, materielle Vorteile versprechen. Konkret ging es darum, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern für den Fall, dass bei der Abstimmung der Anschluss des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft angenommen werde, am folgenden Tag einen bezahlten freien Tag gewähren wollten. 7.2 Bei der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2010 ging es um die Abstimmung über die Gemeindeinitiative zur Sicherung der regionalen Kiesversorgung. Die Initiative bezweckt gemäss Initiativtext die Ausscheidung einer Abbau- und Ablagerungszone im Zonenplan Landschaft der Gemeinde Z. Hintergrund der Initiative ist der Umstand, dass die X AG beabsichtigt, die bestehende Kiesgrube zu erweitern. Für die Erschliessung der Erweiterung der Kiesgrube muss eine neue Strasse erstellt werden. Die Kosten dafür hat die Kiesgrubenbetreiberin zu tragen. Die X AG und der Gemeinderat von Z hatten darüber am 16. Februar 2005 eine Vereinbarung getroffen. Gemäss dieser Vereinbarung bezahlt die X AG der Gemeinde eine Inkonvenienz-Entschädigung von Fr. -.50 pro abgebauten und verkauften Kubikmeter Kiesmaterial. Aufgrund von Nachtragsverhandlungen wurde die Entschädigung am 10. Mai 2006 auf Fr. 1.- erhöht. Nachdem die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 28. April 2010 beschlossen hatten, dass über die Initiative zur Sicherung der regionalen Kiesversorgung an der Urne abzustimmen sei, begann insbesondere im regionalen Anzeiger über Artikel und Leserbriefe ein intensiver Abstimmungskampf. Das Initiativkomitee führte dabei in einem Bericht im Anzeiger vom 28. Mai 2010 aus, dass mit Nachverhandlungen des Vertrages zwischen Gemeinde und Kiesabbaufirma allenfalls noch mehr Geld in die Gemeindekasse fliessen könne. Diese Zahlungen beruhten gemäss dem Bericht nach Auskunft des Gemeinderates auf einer gegenseitigen Vereinbarung. Auf Rückfrage des Anzeigers hin gab dann die X AG bekannt, dass man bei einem Weiterabbau sogar einen Preis von Fr. 1.80 pro Kubikmeter Kiesmaterial zu zahlen gewillt sei. Dies führte im Anzeiger vom 1. Juni 2010 zu einem Leserbrief, in dem die Ernsthaftigkeit und Zuverlässigkeit des Angebots bezweifelt wurde. Im Anzeiger vom 5. und 8. Juni 2010 publizierte dann die X AG das Versprechen eines Beitrags von Fr. 1.80 pro Kubikmeter abgebauten Kies. 7.3 Da die Entschädigung gegenüber der Gemeinde schon länger ein Thema war, offenbar aber dennoch keine Nachverhandlungen stattgefunden hatten, kam der unterzeichnete Vertragsvorschlag für die markante Erhöhung des Beitrags für den abgebauten Kies durch die X AG an die Gemeinde so kurz vor der Abstimmung - wie schon bei der Gemeindeversammlung vom 28. April 2008 die Vorlage des Dienstbarkeitsvertrages - unvermittelt, aber dieses Mal nicht überraschend. Wie die Beschwerdeführer festhielten und aus den Publikationen zur Abstimmung ersichtlich ist, war die Erhöhung der Entschädigung ein wichtiges Thema für die Stimmberechtigten und die X AG, die am Ausbau bzw. der Sicherung der Wertschöpfung aus der Kiesgrubenerweiterung sehr interessiert waren. Dass die X AG zu Nachverhandlungen bereit war und ein neues Angebot vorlegen würde, zeichnete sich schon länger ab. Bereits an der Gemeindeversammlung vom 28. April 2010 hielt der Präsident der Rechnungskommission fest, dass die bestehenden Verträge nun zu überarbeiten beziehungsweise anzupassen seien. Eine Vertreterin des gegnerischen Komitees führte aus, dass der Präsident der Rechnungskommission gesagt habe, die X AG würde eventuell sogar etwas mehr an Immissionsentschädigungen zahlen, als vor rund vier Jahren vereinbart worden sei. Der Gemeinderat solle neue Verträge mit höheren Leistungen abschliessen. In der Botschaft zur Abstimmung vom 13. Juni 2010 erwähnte das Initiativkomitee erneut, dass gemäss ihren Gesprächen mit der X AG Nachverhandlungen und auch höhere Entschädigungen möglich seien, und auch das gegnerische Komitee fragte darin in seiner Stellungnahme, ob schon neue Angebote vorlägen. Auslöser für das konkrete Angebot waren dann offenbar die Anfrage des regionalen Anzeigers an die X AG im Hinblick auf seinen Bericht vom 28. Mai 2010 zur laufenden Diskussion über die"}