Aus den Akten ergibt sich im vorliegenden Fall folgendes: Die Ehefrau des Beschwerdeführers ist seit mehr als 12 Jahren drogenabhängig. Sie hat ihre Papiere einem Jugoslawen gegeben, der ihr im Gegenzug Drogen und Geld gab und sie ohne ihre Anwesenheit in Jugoslawien mit dem Beschwerdeführer trauen liess. Zwar wohnte die Beschwerdeführerin im November/Dezember 1992 bei ihrem Mann, sie hatte aber lediglich ein Zimmer für sich. Gemäss ihren eigenen Angaben führte sie sicher keine Ehe, zumal noch eine jugoslawische Freundin des Beschwerdeführers mindestens zeitweise anwesend war.